Heimrecht & Krankenhausrecht
betreuen wir seit 1995 überwiegend freigemeinnützige, aber auch öffentlich-rechtliche und private Heim- und Krankenhausträger im gesamten Bundesgebiet. Zu unseren Mandanten gehören auch andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen (ambulante Pflegedienste, Hospize, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten u.a.).
Unseren Mandanten bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung in allen mit dem laufenden Einrichtungsbetrieb zusammenhängenden Fragen an. Unser Leistungsangebot umfasst auch die Detailfragen bei dem Erwerb einer Einrichtung, der Fusion mit anderen Trägern sowie beim Verkauf bzw. der Abwicklung von Einrichtungen.