Bundesweit blicke ich selbstbewusst auf eine erfolgreiche Vertretung von Mandaten seit 1995 in allen Fällen des Arzt- und Zahnarzthaftungsrechts zurück. Dabei vertrete ich ausschließlich die Patientenseite, um Interessenskonflikte zu vermeiden und vor allem, weil mir sehr früh klar geworden ist, wie wichtig es für jeden Betroffenen ist, für ihn um die Durchsetzung seiner Patientenrechte zu kämpfen.