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Herr Jürgen Walczak ist seit 1984 zugelassener Anwalt, 1985 eröffnete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Seitdem erlangte Herr Walczak diverse Fachanwaltschaften durch beständige Fortbildung. So ist Herr Walczak Fachanwalt für Familienrecht, Sozialrecht und Erbrecht. Zudem ist Herr Walczak geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV). Seine Kanzlei bietet ihren Mandanten erfahrenen und erfolgsorientierten Rechtsbeistand in Fragen des Sozialrechts, Familien- und Vorsorgerechts, Erbrechts und Europarechts.
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