Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler sind sie Dienstleister rund um das Grundstück. Da der Staat dem ÖbVI hoheitliche Aufgaben übertragen hat, sind sie Behörde im funktionalen Sinn. Sie führen hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und sind befugt Beurkundungen von Tatbeständen an Grund und Boden vorzunehmen. Selbstverständlich ist der ÖbVI auch befugt und befähigt auf nicht-hoheitlichem Gebiet tätig zu sein. Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI’s mit