Unsere Kanzlei wurde bereits im Jahr 1952 von Dr. Karl Ecker gegründet und wurde 1996 von seinem Sohn, Karl Ludwig Ecker, übernommen.
Unsere Philosophie zielt vor allem auf den Grundsatz „Vorbeugen ist besser als Streiten“ ab.
Gerade im Vorfeld wichtiger Entscheidungen, sei es der Kauf einer Immobilie, dem Verfassen eines Testaments oder weitreichender vertraglicher Bindungen als Unternehmer ist eine kompetente anwaltliche Beratung oft der Schlüssel zur Vermeidung späterer Streitigkeiten.
Erbrecht-Rechtliche Betreuung von Unternehmen-Immobilienrecht