Ich habe meine Tätigkeit als Rechtsanwalt 1995 in Köln mit dem Schwerpunkt Migrations- und Flüchtlingsrecht begonnen und bin seit nunmehr 25 Jahren auf diesen Rechtsgebieten tätig, hier mittlerweile mit dem Interessenschwerpunkt Staatsangehörigkeitsrecht.
Leistungen
Ich berate und vertrete in allen Fragen des bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsrechts und des bundesdeutschen Ausländerrechts.
Zu meinen Mandanten gehören Einzelpersonen und Familien wie auch Unternehmer (in aufenthaltsrechtlichen Fragen etwa bei der Unternehmensgründung) sowie Unternehmen in aufenthaltsrechtlichen Fragen (etwa in Fragen der Arbeitnehmerentsendung, der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Führungskräfte, der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern).