Montag | 09:00 | - | 15:00 |
Dienstag | 09:00 | - | 15:00 |
Mittwoch | 09:00 | - | 15:00 |
Donnerstag | 09:00 | - | 15:00 |
Freitag | 09:00 | - | 13:00 |
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) nimmt in Schleswig-Holstein die Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr. Sie berät alle Betriebe in Schleswig-Holstein zu den Vorschriften im Arbeitsschutz und überwacht die Einhaltung. Die StAUK ist ein Geschäftsbereich der Unfallkasse Nord