ei aller Eingebundenheit in das Hier und Jetzt bleibt der Notar den althergebrachten und unverrückbaren Grundsätzen einer jeden Notariatsverfassung verpflichtet, als da sind:
» Neutralität im Interessenwiderspruch
» Verschwiegenheit gegenüber jedermann
» Unabhängigkeit von Partikularinteressen
» Ausgewogenheit der Rechtsgestaltung.
Daneben sind Kompetenz im Fachlichen und Empathie im Menschlichen unerläßliche Voraussetzungen für eine qualifizierte und dem Gemeinwohl dienende notarielle Tätigkeit.