Tobias Kummer ist bereits seit 1996 als Rechtsanwalt tätig und hat von Beginn an den Schwerpunkt seiner Arbeit auf das Familienrecht gelegt. Aufgrund seiner besonderen fachlichen Kenntnisse und seiner praktischen Erfahrungen, ist ihm in 2001 der Titel des „Fachanwalts für Familienrecht“ verliehen worden.