Montag | 00:00 | - | 00:00 |
Dienstag | 00:00 | - | 00:00 |
Mittwoch | 00:00 | - | 00:00 |
Donnerstag | 00:00 | - | 00:00 |
Freitag | 00:00 | - | 00:00 |
Samstag | 00:00 | - | 00:00 |
Sonntag | 00:00 | - | 00:00 |
Unsere Leistungen sind für Sie als Geschädigten komplett kostenlos. Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens trägt der Schadenverursacher. Die Gutachterkosten sind gesetzlich im BGB § 249 geregelt und gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung.