Montag | 07:30 | - | 15:00 |
Dienstag | 07:30 | - | 15:00 |
Mittwoch | 07:30 | - | 15:00 |
Donnerstag | 07:30 | - | 15:00 |
Freitag | 07:30 | - | 13:00 |
Für die Verfolgung von Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten sind in Nordrhein-Westfalen eigenständige Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig. Darüber hinaus gibt es gesondert spezialisierte Sonderstellen im Kampf gegen den Steuerbetrug - beispielsweise die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung oder die Ermittlungsgruppe organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung.