Die Anwaltskanzlei Fischer & Hauck steht Ihnen bei Fragen im Bereich Arbeitsrecht
Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht und Wohnungseigentumsrecht jederzeit zur Verfügung.
Die Anwaltskanzlei Fischer & Hauck vertritt Geschäftsleute, Privatpersonen
Firmen, Vereine und Unternehmen vor Gericht, Staatsanwaltschaft
Schiedsgerichten, Einigungs- und Schlichtungsstellen sowie vor Behörden.
Rechtsanwalt Herr Hauk nimmt sich Ihrer Probleme an und sucht nach bestmöglichen
Lösungen für Sie. Zum Mandanten besteht eine enge Verbundenheit, die sich in
leistungsstarker, engagierter und lösungsorientierter Arbeit zeigt.
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