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Unsere Anwaltskanzlei bietet ein speziell zugeschnittenes Leistungsangebot für: Unternehmen aus der Baubranche, Handwerksbetriebe, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Bauherren, Investoren, Wohnungseigentümergesellschaften.
Die Rechtsberatung unserer Kanzlei reicht von der Beratung bei der Einholung einer Genehmigung über Fragen zur Abwicklung des Vorhabens, dem Gebäude- und Grundstückserwerb, der Vertragsgestaltung, der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen aus dem Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht, einschließlich der Geltendmachung von Forderungen. Hierzu gehört das private Baurecht, öffentliche Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Vertragsrecht sowie das Sachverständigenrecht.