Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden ehe-, familien- und unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen, Erbschaftsangelegenheiten, private und öffentlich-rechtliche Bausachen, die Architektenhaftung sowie arbeitsrechtliche und mietrechtliche Sachverhalte. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in allen im Rechtsverkehr auftretenden Streitfällen, insbesondere im Wohnungseigentums- und Immobilienrecht im Handels- und Gesellschafts-recht sowie bei der Schadensregulierungen nach Unfällen und in Bußgeld- und Strafsachen.