Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir freiberuflich tätig und Organe des öffentlichen Vermessungswesens. Wir sind befugt:
-Katastervermessungen durchzuführen
-an Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken
-vermessungstechnische Tatbestände an Grund und Boden festzustellen und zu beurkunden
-als Sachverständige für vermessungstechnische Angelegenheiten aufzutreten