Die Kanzlei an Ihrer Seite mit Schwerpunkt Insolvenzrecht
Die Anwaltskanzlei Gutmann wurde 2003 gegründet – und von Beginn an lag der Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Gutmann auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Ihr Hauptaugenmerk richtet sie dabei auf die außergerichtliche Schuldenbereinigung, d.h. Mandanten werden bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens umfassend und qualifiziert beraten und betreut.
Selbstverständlich steht Frau Rechtsanwältin Gutmann Ihnen aber auch während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode mit (rechtlichem) Rat zur Seite. Besonders wichtig ist es ihr nämlich, bei allen rechtlichen Fragen und Problemen Ihre menschlichen Sorgen und Nöte nicht außer Acht zu lassen und gemeinsam mit Ihnen und Ihren Gläubigern zu einer von allen Beteiligten getragenen Lösung zu gelangen.