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Manfred Kluth Dr

Rechtsanwalt, Privates Baurecht, Mietvertragsrecht


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Firmenbeschreibung

Privates Baurecht Das private Baurecht ist streng genommen ein Unterfall des Werkvertragsrechts. Es regelt die Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligen, beschäftigt sich also nicht mit der öffentlich rechtlichen Thematik der Baugenehmigung. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder ein Teilgewerk in Auftrag gibt und den Beteiligten, die das Werk dann ausführen. Das sind auf der einen Seite die Planer, also Architekten und Statiker und auf der anderen Seite die Handwerksfirmen. Diese können einzeln beteiligt sein oder über einen Generalunternehmer, der die einzelnen Gewerke über von ihm beauftragte Subunternehmer durchführen lässt. Miet- und Wohneigentumsrecht Wohn- und Mietverhältnisse entwickeln sich manchmal in unerwünschte Richtungen und führen zur Notwendigkeit der Rechtsberatung. Um Sie ideal betreuen zu können, bin ich für Miet- und Wohneigentumsrecht mit Sachverhalten rund um das Recht der Wohnraumverhältnisse, dem Recht der Gewerberaummietverhältnisse und dem Pachtrecht vertraut. Daneben befasse ich mich auch mit dem Wohnungseigentumsrecht, dem Nachbarrecht, den Grundzügen des Immobilienrechts und dem Maklerrecht. Auch sind Bezüge zum öffentlichen Recht sowie den Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts mein Tagesgeschäft.




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