Die Leistungen der Kanzlei decken das gesamte Spektrum des Bau- und Architektenrechts ab, so etwa
-die Vertragsgestaltung
-die vorbereitende und baubegleitende Beratung
-die Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen der am Bau Beteiligten, insbesondere von Bauunternehmern, --Architekten und Sonderfachleuten
-die Geltendmachung von Mängelansprüchen aus Bau-, Architekten- und Bauträgerverträgen
-das öffentliche Baurecht
Bei der Bearbeitung der oft sehr komplexen Fälle, die darüber hinaus in der Regel von bedeutender wirtschaftlicher Tragweite sind, ist langjährige Erfahrung und hoher Spezialisierungsgrad ein entscheidender Vorteil.