Mietrecht
Der Abschluss eines Wohnraummietvertrages ist relativ einfach (Vorsicht, Ausnahme Mietpreisbremse). Im Gewerbemietrecht beginnen hier bereits die rechtlichen Gefahren. Oft treten die Schwierigkeiten im Laufe eines Mietverhältnisses auf; sei es bei Miet- und Modernisierungserhöhungen, Mängeln und Minderungen, Nebenkostenabrechnungen, Mietrückständen und Abmahnung/Kündigung bzw. Räumung sowie die Behandlung von Schadensersatzansprüchen. Dieses Rechtsgebiet zählt zu einem der wesentlichen Schwerpunkte der Kanzlei, vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter.