Über uns
Spezialisierung
Ohne Spezialisierung geht es nicht. Deswegen ist unser Büro auf wenige Bereiche des Zivilrechts konzentriert, um Ihnen so eine optimale Beratung bieten zu können.
Neben dem Erbrecht sind das Bau- und Architektenrecht sowie das Miet- und WEG-Recht wichtige Schwerpunkte der Kanzlei. Ebenso ist die Kanzlei in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesen tätig.
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Fellmann auf Grund seiner Zulassung als Solicitor in England und Wales ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum englischen Recht und bei der Bearbeitung englischsprachiger Mandate (Mandate mit Bezug nach Großbritannien).