Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen Sie als unsere Mandanten. Nach unserer Überzeugung ist deshalb der unmittelbare und persönliche Kontakt des Mandanten mit „seinem“ Anwalt von besonderer Bedeutung. Dies beinhaltet eine persönliche Betreuung des Mandanten vom ersten Rechtsgespräch bis zur Beendigung des Rechtsstreits.
Eine umfassende Mandatsbetreuung erfordert jedoch in immer stärkerem Maße eine rechtsübergreifende Beratung. Da ich mich inzwischen auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert habe, die auch auf der Startseite konkret - aber nicht abschließend - aufgeführt sind, kann ich Ihnen in allen Fragestellungen aus den Bereichen des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungs- und Sozialrecht einen kompetenten Ansprechpartner bieten.