Als Fachanwalt auf beiden Gebieten verfügt er über vertieftes theoretisches Wissen sowie nachweisbare Erfahrung in der Bearbeitung familien- und erbrechtlicher Fälle. Nicht zuletzt die enge Zusammenarbeit mit seinen Kanzleikollegen erlaubt ihm die zügige und erfolgreiche Lösungsfindung auch bei komplizierten Problemstellungen.
Herr Rechtsanwalt Löffler ist außerdem Mediator und greift in der Gesprächsführung zudem auf
Methoden der gewaltfreien Kommunikation zurück. Im respektvollen Umgang miteinander finden die
gegnerischen Parteien so zu einer Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
In seiner Eigenschaft als Notar kann Herr Rechtsanwalt Löffler die nach Beurkundungsgesetz
möglichen Dienstleistungen vornehmen.
Als Vorsorgeanwalt und Testamentsvollstrecker bietet er ergänzende Angebote für die dritte Lebenshälfte an.