Seit 1990 bin ich als Rechtsanwältin in Mainz zugelassen und habe mich seitdem auf die Beratung und Vertretung, insbesondere im Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Straßenverkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. In diesen Fachgebieten verfüge ich nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird, sondern auch über die notwendigen qualifizierten und hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter, die jederzeit bemüht sind, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten. Als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kann ich Sie in dieser Fachrichtung besonders ausgebildet vertreten.