Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Selbstverständlich vertrete ich Sie in Arbeitsrechtssachen vor allen Instanzen, auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Da das Arbeitsrecht sehr stark mit dem Sozialrecht verflochten ist, habe ich mich auch in diesem Rechtsgebiet stetig weiter gebildet und vertrete Sie auch vor sämtlichen Sozialgerichten.
Natürlich bin ich nicht ortsgebunden. Das bedeutet für Sie, dass ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vertrete.